SACHBEZÜGE
Sachbezüge sind Einnahmen gemäß Arbeit-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, die nicht in Geld bestehen. Sie stellen einen Geldwerten Vorteil dar, der Arbeitnehmende bereichert und als Gegenleistung für erbrachte Arbeitskraft gewährt wird. Sachbezüge können regelmäßig als laufender Arbeitslohn oder gelegentlich aus besonderem Anlass vergeben werden.
Beispiele für Sachbezüge:
- Dienstwagen für den privaten Gebrauch: Eine gängige Form von Sachbezügen ist die Überlassung eines Dienstwagens für den privaten Gebrauch. Dies ermöglicht nicht nur eine komfortable Fortbewegung, sondern kann auch steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten.
- Kostenlose oder vergünstigte Verpflegung: Unternehmen können ihren Mitarbeitenden kostenfreie oder vergünstigte Verpflegung anbieten. Dies kann in Form von Mitarbeiterrestaurants, Essensgutscheinen oder anderen Verpflegungszuschüssen erfolgen.
- Benzingutscheine ohne Wertangabe: Eine geschickte Möglichkeit, Sachbezüge zu gestalten, sind Benzingutscheine ohne Wertangabe, wenn die Angaben in Litern erfolgen. Dies ermöglicht es Mitarbeitern, ihre Tankkosten zu reduzieren, ohne dass ein direkter Geldbetrag ausgezahlt wird.