REISEKOSTEN
Reisekosten stellen finanzielle Aufwendungen dar, die im Rahmen von beruflichen oder betrieblich veranlassten Reisen entstehen. Eine Reise liegt vor, wenn eine Person gleichzeitig sowohl von ihrer Wohnung als auch von ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend ist. Entscheidend für die Einordnung als beruflich oder betrieblich veranlasst ist, dass der private Aspekt dabei lediglich eine nachrangige Rolle spielt.
Die Kategorie der Reisekosten umfasst verschiedene Ausgaben, darunter Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie Reisenebenkosten. Unter Fahrtkosten fallen beispielsweise Ausgaben für die An- und Abreise, sei es durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder durch das Führen eines privaten Fahrzeugs. Übernachtungskosten entstehen durch die Unterbringung während des Aufenthalts an einem anderen Ort, während Verpflegungsmehraufwand Ausgaben für Mahlzeiten abdeckt, die über die normalen Kosten hinausgehen.