KRANKENGELD
Krankengeld: Ein Leitfaden für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Krankengeld ist ein wichtiger Begriff in der Lohnbranche und betrifft sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende. In diesem Blogbeitrag werden wir die Grundlagen des Krankengeldes beleuchten, seine Bedeutung für die Lohnabrechnung erläutern und einige wichtige Aspekte für beide Seiten hervorheben.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 44 Abs. 1 SGB V), die Arbeitnehmenden zusteht, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig werden und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Es wird von der Krankenkasse gezahlt und dient dazu, den finanziellen Verlust während der Krankheitsphase zu kompensieren. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmende vom Arbeitgebenden in der Regel sechs Wochen lang weiterhin ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Anschließend zahlt die Krankenkasse 70% des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro im Monat; Stand 2024), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Die Rolle des Krankengeldes in der Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung spielt das Krankengeld eine wichtige Rolle, da es Auswirkungen auf das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden hat. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Krankmeldung ihrer Mitarbeitenden entgegenzunehmen und die entsprechenden Informationen an die Krankenkasse weiterzuleiten. Zudem müssen sie das Krankengeld in der Lohnabrechnung berücksichtigen und gegebenenfalls den Krankenkassenbeitrag des Arbeitnehmenden allein tragen, falls dieser während der Krankheitsphase nicht mehr vom Gehalt abgezogen werden kann.
Anspruch auf Krankengeld
Wenn man krank und arbeitsunfähig ist, erhält man in den ersten sechs Wochen weiterhin das volle Gehalt durch eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebenden (§ 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes). Doch was passiert danach? Hier kommt das Krankengeld ins Spiel (festgelegt im § 44 Abs. 1 SGB V). Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch darauf, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Krankengeld wird in folgenden Situationen gewährt:
- Wenn man länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist und der Arbeitgebende nicht mehr zahlt
- Wenn man stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt wird, ohne weiterhin Gehalt von dem Arbeitgebenden zu beziehen (§ 44 Abs. 1 SGB V)
- Wenn man eine neue Stelle antritt und innerhalb der ersten vier Wochen krank wird. In diesem Fall muss der Arbeitgebende noch keine Lohnfortzahlung leisten (§ 3 Abs. 1 SGB V)
- Wenn man Arbeitslosengeld I bezieht und länger als sechs Wochen krank ist. Die Agentur für Arbeit zahlt während der ersten sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld (§ 146 Abs. 3 SGB III)
Seit November 2022 haben auch Personen, die Angehörige während eines Krankenhausaufenthalts aus medizinischen Gründen begleiten müssen, Anspruch auf Krankengeld (§ 44 b SGB V). Hierfür muss der behandelnde Arzt bei der Einweisung ins Krankenhaus bescheinigen, dass eine Begleitperson notwendig ist. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Patienten sich selbst nicht verständigen können oder eine schwere geistige Behinderung haben. Als Begleitperson kommen nahe Angehörige wie Eltern, Ehegatten, Kinder oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld infrage.
Die Bescheinigung muss zusammen mit dem Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse eingereicht werden. Zudem ist es erforderlich, die Bescheinigung auch dem Arbeitgeber vorzulegen.
Wer bekommt kein Krankengeld?
Nicht alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben automatisch Anspruch auf Krankengeld. Gemäß § 44 Abs. 2 SGB V haben bestimmte Personengruppen keinen Anspruch darauf:
- Ehegatten und Kinder, die über die Familienversicherung versichert sind
- Empfänger von Bürgergeld, Praktikanten und Studierende
- Selbstständige, die keine Wahlerklärung gegenüber ihrer Krankenkasse abgegeben haben
- Bezieher einer Altersrente oder einer vollen Erwerbsminderungsrente
- Minijobber, da sie nicht über den Minijob krankenversichert sind
Dein Anspruch auf Krankengeld kann in bestimmten Zeiträumen ruhen und später wieder aufleben. Zum Beispiel während der Elternzeit, wenn du Elterngeld beziehst. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Sobald du wieder in deine Tätigkeit einsteigst, hast du wieder regulär Anspruch auf Krankengeld.
Wie lange erhalten Eltern Krankengeld, wenn ihre Kinder krank sind?
Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und eine andere im Haushalt lebende Person dies nicht übernehmen kann. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Berechnung des Krankengeldes
Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt auf Basis des regelmäßigen Arbeitsentgelts vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Hierbei werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt, sofern sie in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden. Die genaue Berechnung des Krankengeldes kann je nach individueller Situation und Tarifvertrag variieren, weshalb es wichtig ist, sich an die jeweilige Krankenkasse oder einen Experten zu wenden.
Tipps für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Für Arbeitgebende ist es wichtig, die Meldepflichten im Falle einer Krankmeldung zu beachten und die korrekten Informationen an die Krankenkasse weiterzuleiten. Zudem sollten sie ihre Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Krankengeld informieren und bei Fragen unterstützen.
Arbeitnehmende sollten im Falle einer Krankmeldung unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und alle erforderlichen Informationen an ihre Krankenkasse weiterleiten. Zudem sollten sie darauf achten, dass ihr Krankengeld korrekt berechnet wird und gegebenenfalls bei Unstimmigkeiten Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen.
Fazit
Krankengeld ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmenden bei Arbeitsunfähigkeit finanziell unterstützt. In der Lohnabrechnung müssen Arbeitgebende das Krankengeld berücksichtigen und die entsprechenden Informationen an die Krankenkasse weiterleiten. Arbeitnehmende sollten ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Krankengeld kennen und bei Fragen den Kontakt zur Krankenkasse suchen. Durch eine korrekte Abwicklung des Krankengeldes kann das Vertrauen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gestärkt und rechtliche Probleme vermieden werden.
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