GEHALTSEXTRAS 2020 – SO SPARST DU STEUERN UND ABGABEN
Es gibt noch immer eine Menge steuerbegünstigter Gehaltsextras, die du nutzen solltest um bei deinen Mitarbeitern die Attraktivität des Unternehmens zu steigern. Meist handelt es sich sogar um sog. Win-Win-Zuwendungen, da auch du als Unternehmer weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.
In unserem heutigen Blog möchten wir dir einen kleinen Überblick über häufige Gehaltsextras geben, die in 2020 möglich sind.
Liebe Leserinnen und Leser,
bevor wir in den heutigen Blogpost eintauchen, möchten wir höflich darauf hinweisen, dass einige der enthaltenen Informationen möglicherweise nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Aufgrund der regelmäßigen Änderungen in den Gesetzen und Richtlinien im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung könnte es sein, dass die Inhalte dieses Beitrags nicht mehr vollständig aktuell sind.
Unser Team arbeitet kontinuierlich daran, euch stets die aktuellsten und präzisesten Informationen zu liefern. Für eventuelle Unannehmlichkeiten im Voraus möchten wir uns entschuldigen und empfehlen, sich bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten direkt an unsere Profis zu wenden.
Wir danken euch für euer Verständnis und Vertrauen in unsere Dienstleistungen.
Tank- und Warengutscheine
Eine der häufigsten Aufmerksamkeiten, welche lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind – die altbewährten Gutscheine. Diese kannst du deinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn pro Kalendermonat in Höhe von 44,00€ zukommen lassen. Wichtig ist, dass dieser Betrag zweckgebunden zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ist und nicht als Barlohn ausgezahlt werden darf.
Jobtickets
Hiermit tust du nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern auch deinen Mitarbeitern! Denn seit dem 01.01.2019 sind Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei und werden zudem seit dem 01.01.2020 nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet. Übrigens: Dies kann neben einem Jobticket auch eine Monatskarte der örtlichen Verkehrsverbände sein.
Kinderbetreuungszuschuss
Wenn die Kinder deiner Angestellten noch nicht schulpflichtig sind, kannst du diesen einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung zukommen lassen. Dies gilt nicht nur für den klassischen Kindergarten, sondern auch für Betreuungskosten durch Tagesmütter und Krippen.
Wichtig: Zu den Lohnunterlagen muss ein Nachweis über die entstandenen Kosten (Bescheid über Unterbringungskosten im Kindergarten) beigefügt werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge sind vielfältig und lukrativ. Ob Gehaltsumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und bAV-Förderbetrag. Spreche mit deinem Versicherungsmakler über die Möglichkeiten der Einführung einer Betrieblichen Altersvorsorge für deine Beschäftigten.
Firmenwagen
Die Überlassung eines Firmenwagens kann gerade wegen der Nebenkosten für Versicherung und Benzin ein beliebtes Extra darstellen. Wenn du mit deinen Beschäftigten einen Dienstwagenüberlassungsvertrag abschließen, kannst du hier die Privatnutzung des Firmenwagens regeln. Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils, stellt die 1%-Regelung eine einfache Lösung dar. Hier werden 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs monatlich verbeitragt.
Wenn ein Beschäftigter den Firmenwagen nur selten privat nutzt, empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zur Beurteilung zu führen. Hierbei werden nur die tatsächlich gefahrenen privaten Kilometer versteuert.
Übrigens: Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge werden derzeit befristet stark gefördert. Hier haben deine Beschäftigten einen geringeren Steueraufwand und tun der Umwelt etwas Gutes.
Obstkorb und Getränke
Bei großen Betrieben schon lange Standard ist der Obstkorb und die Wasser- und Kaffeeflatrate. Denn schon das die Beschäftigten Ihre Wasserflaschen nicht mit zum Arbeitsplatz nehmen müssen, ist ein sehr positiver Aspekt.
Arbeitgeberdarlehen
Möchten deine Mitarbeiter sich eine neue Küche anschaffen und keine überteuerten Kredite aufnehmen? Wie wäre es mit der Möglichkeit zinsfreie Darlehen anzubieten?
Bis 2.600,00€ kannst du diese gewähren, ohne das ein geldwerter Vorteil entsteht. Auch höhere Summen sind möglich – hierbei erfolgt jedoch die Versteuerung des Geldwerten Vorteils.
Schenke deinen Beschäftigten ein Lächeln und statt einer Gehaltserhöhung begünstigte Sachzuwendungen, bei denen auch du als Unternehmer viel einsparen kannst.