URLAUB
Urlaub ist eine Periode der Freistellung von der Arbeitspflicht, die gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt ist und häufig auch in Tarifverträgen festgelegt wird. Dieses gesetzliche Regelwerk legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Urlaub fest, wobei es primär darauf abzielt, die Interessen und Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen.
Gemäß den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hat jeder Arbeitnehmende Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr. Dieser Anspruch entsteht nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Dieser Zeitraum dient als Schutzmaßnahme, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich zu erholen und ihre Lebensqualität zu verbessern.