HINZUVERDIENSTGRENZEN
Hinzuverdienstgrenzen beziehen sich auf die Summe, welche neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verdient werden darf, ohne den Rentenanspruch zu gefährden. Bis zum 65. Lebensjahr gelten hier besondere Grenzen.
Bei Renten wegen Todes (wie bspw. Erziehungsrente, Witwenrente oder Waisenrente) wird in der Regel das Einkommen über einem bestimmten Freibetrag teilweise angerechnet, was zu einer möglichen Rentenminderung führen kann.
Die konkrete Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes, ohne den Rentenanspruch zu beeinträchtigen, hängt von der Art der Rente ab. Im Zweifelsfall ist es ratsam, vorher den Rentenversicherungsträger zu konsultieren.