Was kostet eine Lohnabrechnung? Preise & Vergleich
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Die Kosten einer Lohnabrechnung lassen sich nicht sinnvoll beurteilen, wenn nur ein Betrag pro Mitarbeiter verglichen wird. Eine einfache Abrechnung mit festen Monatsgehältern verursacht deutlich weniger Aufwand als eine Abrechnung mit Firmenwagen, Pfändung, Mutterschutz, A1-Bescheinigung, eAU, Zuschlägen, unterschiedlichen Abrechnungsgruppen oder rückwirkenden Korrekturen.
Deshalb geht es bei einem guten Preisvergleich nicht nur um die Frage: Was kostet eine Lohnabrechnung? Entscheidend ist auch: Welche Leistungen sind enthalten? Welche Sonderfälle kommen vor? Wer beantwortet fachliche Fragen? Wer verfolgt gesetzliche Änderungen? Wer unterstützt bei Prüfungen? Und welche Arbeit bleibt trotzdem im Unternehmen?
Lohnabrechnungskosten richtig vergleichen
Lohnabrechnungskosten richtig vergleichen
Was kostet eine Lohnabrechnung ungefähr?
Die folgende Übersicht dient als Orientierung. Sie ersetzt kein individuelles Angebot, zeigt aber die wichtigsten Preislogiken.
| Lösung | Preislogik | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Selbst machen | Software, Einrichtung, Zusatzmodule und interne Arbeitszeit | Die sichtbaren Softwarekosten sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Fachwissen, Recherche, Fortbildung, Vertretung und Korrekturen bleiben intern. |
| Steuerberater | Gebühren- oder Honorarlogik je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum | Nach § 34 StBVV liegt der Gebührenrahmen für die erstmalige Einrichtung bei 6 bis 19 € je Arbeitnehmer. Für Lohnkonto und laufende Abrechnung nennt die Vorschrift 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. Prüfen Sie zusätzlich, welche Sonderleistungen separat berechnet werden. |
| Payroll-Service / Lohnbüro | Preis je Abrechnung, Paketpreis oder monatlicher Festpreis | Als konkreter Preisanker: easylohn startet im Normallohn bei 11,90 € je Abrechnung und Monat. Entscheidend ist aber nicht nur der Einstiegspreis, sondern der enthaltene Leistungsumfang. |
Ein niedriger Grundpreis ist nur dann wirklich vergleichbar, wenn dieselben Leistungen enthalten sind. Sonst entscheidet am Ende nicht der Einstiegspreis, sondern der Zusatzaufwand.
Die drei Wege: selbst machen, Steuerberater oder Payroll-Service
Für Arbeitgeber gibt es im Kern drei Wege. Beim Selbstmachen erstellt das Unternehmen die Lohnabrechnung intern. Dafür nutzt es in der Regel eine Software. Die Software ist aber nur das Werkzeug; die fachliche Arbeit bleibt im Unternehmen.
Beim Steuerberater übernimmt oder begleitet eine Kanzlei die Lohnabrechnung. Das kann sinnvoll sein, wenn Lohn, Finanzbuchhaltung und steuerliche Beratung eng zusammenlaufen.
Beim Payroll-Service oder Lohnbüro wird der laufende Abrechnungsprozess an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Hier zählen klare Abläufe, feste Ansprechpartner, Vertretung, Fristenmanagement und der konkrete Leistungsumfang.
Warum der niedrigste Preis nicht automatisch die günstigste Lösung ist
Der Preis pro Mitarbeiter zeigt nur einen Ausschnitt. Er sagt nicht, wer Sonderfälle erkennt, wer sie fachlich beurteilt, wer Korrekturen erstellt, wer Unterlagen für Prüfungen bereitstellt oder wer bei Rückfragen hilft.
Ein einfaches Unternehmen mit fünf festen Monatsgehältern braucht eine andere Lösung als ein Betrieb mit Minijobs, Zuschlägen, Firmenwagen, Benefits, Pfändungen oder vielen Ein- und Austritten. Deshalb sollten Sie Angebote nicht nur nach dem Grundpreis sortieren. Prüfen Sie zuerst, welche Arbeit tatsächlich anfällt und welche davon im Leistungsumfang enthalten ist.
Diese Fragen sollten Sie vor dem Preisvergleich klären
Bevor Sie Angebote vergleichen, sollten Sie Ihr eigenes Abrechnungsprofil kennen. Dadurch erkennen Sie schneller, ob ein Angebot wirklich passt oder nur auf den ersten Blick günstig wirkt.
- Wie viele Mitarbeitende werden regelmäßig abgerechnet?
- Gibt es Minijobs, Midijobs, Teilzeit, Stundenlohn oder wechselnde Arbeitszeiten?
- Treten Sonderfälle wie Firmenwagen, Pfändungen, Benefits, Zuschläge, AAG, eAU, A1 oder Mutterschutz auf?
- Wie häufig gibt es Ein- und Austritte?
- Wer liefert die Daten und wer prüft sie?
- Wer beantwortet fachliche Fragen?
- Wer verfolgt gesetzliche Änderungen?
- Wer erstellt Korrekturen, Nachberechnungen oder Probeabrechnungen?
- Wer unterstützt bei einer Sozialversicherungsprüfung?
Diese Fragen sind wichtig, weil sie zeigen, ob Sie nur eine einfache Standardabrechnung benötigen oder eine Lösung mit mehr fachlicher und prozessualer Unterstützung.
Welche Standardleistungen sollten im Preis enthalten sein?
Eine laufende Lohnabrechnung umfasst mehr als die monatliche Abrechnung für Mitarbeitende. Prüfen Sie deshalb, welche Basisleistungen im Preis enthalten sind.
- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Pflege von Firmen- und Personalstammdaten
- An- und Abmeldungen bei Ein- und Austritt
- Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen
- Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen
- Jahresmeldungen und Lohnnachweise
- Buchungslisten für die Steuerberatung
- Standardauswertungen
- Zahlungsdateien für das Online-Banking
- digitale Bereitstellung und Archivierung der Abrechnungsunterlagen
Fragen Sie konkret: Sind diese Leistungen im Grundpreis enthalten? Oder entstehen dafür zusätzliche Kosten?
Sonderfälle, die Aufwand und Kosten verändern
Sonderfälle sind der wichtigste Grund, warum Lohnabrechnungskosten nur begrenzt vergleichbar sind. Sie betreffen alle drei Wege: Selbstmachen, Steuerberater und Payroll-Service. Der Unterschied liegt darin, wer den Sonderfall erkennt, fachlich bewertet, abrechnet, dokumentiert und bei Rückfragen erklärt.
Für den Preisvergleich sollten Sie deshalb nicht nur fragen, ob ein Sonderfall grundsätzlich bearbeitet werden kann. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung im Leistungsumfang enthalten ist, ob sie Zusatzkosten auslöst und wie viel interne Arbeit trotzdem bleibt.
Pfändungen, Darlehen, bAV und vermögenswirksame Leistungen
Eine Lohnpfändung, ein Arbeitgeberdarlehen, betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen verändern die laufende Abrechnung. Beträge müssen korrekt eingerichtet, laufend berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Beispiel: Eine angestellte Person erhält eine Lohnpfändung. Dann muss der pfändbare Betrag korrekt verarbeitet und an die richtige Stelle abgeführt werden.
Worauf Sie achten sollten: Beim Selbstmachen braucht die zuständige Person fachliches Wissen. Beim Steuerberater oder Payroll-Service sollte klar sein, ob Einrichtung und laufende Pflege im Leistungsumfang enthalten sind.
Benefits, Zuschüsse und Sachbezüge
Benefits und Zuschüsse wirken im Alltag einfach, können in der Abrechnung aber erhöhter Aufwand sein. Dazu gehören zum Beispiel Jobrad, Firmenwagen, Sachbezüge, Kitazuschüsse oder Fahrtkostenzuschüsse.
Beispiel: Sie gewähren Ihrem Personal Sachbezüge oder Kitazuschüsse. Dann muss die Leistung korrekt eingeordnet, mit der richtigen Lohnart abgerechnet und dokumentiert werden.
Worauf Sie achten sollten: Prüfen Sie, ob solche Leistungen eingerichtet, laufend gepflegt und bei Änderungen angepasst werden. Sonst entstehen schnell Zusatzkosten oder interne Rückfragen.
Firmenwagen und geldwerter Vorteil
Firmenwagen sind häufig fehleranfällig. Sobald Mitarbeitende ein Fahrzeug privat nutzen dürfen, muss der geldwerte Vorteil korrekt ermittelt werden. Dafür braucht man unter anderem Bruttolistenpreis, Entfernungskilometer, Nutzungsart und gegebenenfalls besondere Regeln für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
Beispiel: Eine angestellte Person erhält einen Firmenwagen mit privater Nutzung. Dann reicht es nicht, einfach einen pauschalen Betrag einzutragen. Fahrzeugwert, Sonderausstattung und Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte müssen stimmen.
Worauf Sie achten sollten: Klären Sie, wer die Fahrzeugdaten liefert, wer sie prüft und wer sie dokumentiert. Für belastbare Fahrzeugwerte werden in der Praxis teilweise kostenpflichtige Datenquellen wie Schwacke genutzt. Wenn diese Werte recherchiert oder geprüft werden müssen, kann zusätzlicher Aufwand entstehen.
Zuschläge, Vorschüsse und unterschiedliche Abrechnungsgruppen
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge betreffen vor allem Gastronomie, Pflege, Produktion, Logistik und andere Schichtbetriebe. Sie erfordern saubere Arbeitszeitdaten und eine korrekte Beurteilung der Zuschlagsarten.
Beispiel: Ein Restaurant zahlt Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge. Dann muss die Abrechnung nicht nur Stunden verarbeiten, sondern auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sauber abbilden.
Auch Vorschüsse, Abschläge und unterschiedliche Abrechnungsgruppen erhöhen den Aufwand. Unterschiedliche Abrechnungsgruppen liegen vor, wenn nicht alle Mitarbeitenden nach demselben Ablauf, zum selben Termin oder mit denselben Datenfristen abgerechnet werden.
Worauf Sie achten sollten: Prüfen Sie, ob die Lösung mehrere Abrechnungsgruppen, getrennte Fristen, Zahlungsdateien und Freigabeprozesse abbilden kann.
Krankheit, eAU, AAG und Mutterschutz
Krankheit und Mutterschutz erzeugen zusätzliche Melde-, Prüf- und Erstattungsprozesse. Arbeitgeber müssen eAU-Daten abrufen, Entgeltfortzahlung korrekt behandeln und gegebenenfalls Erstattungsanträge stellen.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist arbeitsunfähig. Dann müssen Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und mögliche Erstattung korrekt verarbeitet werden. Bei Mutterschutz kommen Mutterschutzlohn, Arbeitgeberzuschuss und U2-Erstattung hinzu.
Worauf Sie achten sollten: Klären Sie, ob eAU-Abruf, AAG-Erstattungsanträge und Mutterschutzfälle im Leistungsumfang enthalten sind oder separat berechnet werden.
A1-Bescheinigungen und Auslandseinsätze
A1-Bescheinigungen werden relevant, wenn Mitarbeitende vorübergehend grenzüberschreitend tätig sind. Das kann auch kurze Termine oder Projekte im Ausland betreffen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter fährt für einen Kundentermin nach Österreich oder arbeitet vorübergehend in einem anderen EU-Staat. Dann kann eine A1-Bescheinigung erforderlich sein.
Worauf Sie achten sollten: Prüfen Sie, wer solche Fälle erkennt, wer die Bescheinigung beantragt und ob die Leistung im Preis enthalten ist.
Sofortmeldungen, Ein- und Austritte
Viele Ein- und Austritte erzeugen mehr Aufwand als eine stabile Belegschaft. Besonders in Branchen mit kurzfristigen Beschäftigungen müssen Stammdaten schnell und vollständig vorliegen.
Beispiel: Ein Gastronomiebetrieb stellt kurzfristig Servicekräfte ein. Dann müssen Daten rechtzeitig erfasst und gegebenenfalls Sofortmeldungen erstellt werden.
Worauf Sie achten sollten: Die Mitarbeiterzahl allein reicht als Vergleichsgröße nicht aus. Zehn Mitarbeitende mit vielen Wechseln können aufwendiger sein als zwanzig feste Monatsgehälter.
Nachberechnungen, Korrekturen und Probeabrechnungen
Nachberechnungen entstehen, wenn ein bereits abgeschlossener Monat korrigiert werden muss. Probeabrechnungen helfen, bevor eine Änderung endgültig umgesetzt wird.
Beispiel: Eine Gehaltserhöhung gilt rückwirkend, ein Bonus wurde vergessen oder ein Firmenwagen soll vorab berechnet werden. Dann braucht das Unternehmen eine Korrektur oder eine Probeabrechnung.
Worauf Sie achten sollten: Fragen Sie, ob Nachberechnungen enthalten sind, wie viele Korrekturen im Monat abgedeckt sind und was zusätzliche Probeabrechnungen kosten.
Bescheinigungen, Auswertungen und Reportings
Neben der monatlichen Abrechnung brauchen Unternehmen häufig Bescheinigungen, Buchungslisten, Personalkostenübersichten, Kostenstellenberichte, Kostenträgerauswertungen oder Lohnartenlisten.
Beispiel: Eine angestellte Person benötigt eine Entgeltbescheinigung. Gleichzeitig möchte die Geschäftsführung eine Personalkostenübersicht nach Kostenstellen.
Worauf Sie achten sollten: Standardauswertungen sind oft enthalten. Individuelle Statistiken, Reportings oder Sonderauswertungen können dagegen Zusatzleistungen sein.
Was bedeutet das für die Anbieterwahl?
Sonderfälle sprechen nicht automatisch für oder gegen eine bestimmte Lösung. Sie verändern aber die Anforderungen. Je mehr Sonderfälle auftreten, desto wichtiger werden Fachwissen, klare Prozesse, feste Ansprechpartner, Vertretung und transparente Zusatzkosten.
Selbst machen: geringe Rechnung, aber mehr interne Verantwortung
Beim Selbstmachen sind die sichtbaren Kosten oft niedrig. In der Praxis braucht das Unternehmen aber eine Person, die die Software bedient, Daten prüft, Sonderfälle beurteilt, Fristen überwacht und Rückfragen klärt.
Wichtig ist auch die Frage: Wen fragen Sie bei fachlichen Problemen? Software-Support hilft meist bei der Bedienung. Er ersetzt aber nicht automatisch fachliche Lohnberatung. Bei schwierigen Fragen müssen Sie oft Steuerberater, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder externe Fachberatung einbeziehen.
Hinzu kommen Fixkosten und geringere Skalierbarkeit. Software, Zuständigkeit, Recherche, Fortbildung und Vertretung müssen organisiert werden, auch wenn nur wenige Personen abgerechnet werden. Wenn das Unternehmen wächst oder Sonderfälle zunehmen, steigt der interne Aufwand schnell.
Steuerberater: fachliche Nähe, aber Leistungsumfang prüfen
Der Steuerberater ist sinnvoll, wenn Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und steuerliche Beratung eng zusammenlaufen. Für den Kostenvergleich sollten Sie aber genau prüfen, was im Honorar enthalten ist.
Sonderfälle, Korrekturen, Bescheinigungen, Erstattungsanträge, Reportings oder Prüfungsbegleitung können zusätzliche Kosten verursachen. Das ist nicht problematisch, solange es vorher klar geregelt ist.
Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Preis für die laufende Abrechnung. Fragen Sie auch, wie Zusatzleistungen berechnet werden und wie schnell operative Payroll-Fragen beantwortet werden.
Payroll-Service: ausgelagerter Prozess mit klaren Paketgrenzen
Ein Payroll-Service oder Lohnbüro übernimmt die laufende Abrechnung als Prozess. Das kann interne Arbeit reduzieren und die Planbarkeit erhöhen. Entscheidend ist aber der konkrete Leistungsumfang.
Prüfen Sie, welche Leistungen im Paket enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel Ein- und Austritte, Zahlungsdateien, AAG/eAU, A1-Bescheinigungen, Nachberechnungen, Bescheinigungen, Reportings, Benefits oder Pfändungen.
Auch beim Payroll-Service bleibt das Unternehmen verantwortlich dafür, vollständige und richtige Daten zu liefern. Ein guter Prozess reduziert aber Rückfragen, Fristprobleme und operative Unsicherheit.
Preisvergleich mit echtem Leistungsumfang
Preisvergleich mit echtem Leistungsumfang
Haftung, Verantwortung und fachliche Rückfragen
Lohnabrechnung ist ein sensibler Verantwortungsbereich. Fehler können Nachzahlungen, Korrekturen, Rückfragen von Krankenkassen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung oder Mitarbeitenden auslösen.
Software kann Regeln abbilden und Berechnungen unterstützen. Sie übernimmt aber nicht die fachliche Verantwortung dafür, ob Daten richtig eingeordnet wurden. Auch bei externer Abrechnung muss der Arbeitgeber vollständige und richtige Informationen liefern.
Für den Preisvergleich ist deshalb wichtig: Wer prüft Daten auf Plausibilität? Wer erkennt Sonderfälle? Wer beantwortet fachliche Rückfragen? Wer erstellt Korrekturen? Und wer unterstützt, wenn eine Behörde oder Krankenkasse Rückfragen stellt?
Sozialversicherungsprüfung und Prüfungsfähigkeit
Lohnabrechnung muss nicht nur im laufenden Monat stimmen. Sie muss auch später nachvollziehbar sein. Bei Sozialversicherungsprüfungen prüft die Rentenversicherung, ob Beschäftigungsverhältnisse richtig beurteilt, Beiträge korrekt abgeführt, Meldungen ordnungsgemäß übermittelt und Unterlagen vollständig aufbewahrt wurden.
Beispiel: Bei einer Prüfung werden Minijob-Grenzen, Midijob-Beurteilungen, Firmenwagen, Zuschläge, Einmalzahlungen oder Beschäftigungsarten geprüft. Wenn Unterlagen fehlen oder Sachverhalte falsch eingeordnet wurden, entstehen Rückfragen, Korrekturen und gegebenenfalls Nachzahlungen.
Worauf Sie achten sollten: Klären Sie, wer prüfungsfähige Unterlagen bereitstellt, wer Auswertungen erstellt und ob Unterstützung bei einer Sozialversicherungsprüfung im Leistungsumfang enthalten ist.
Skalierbarkeit, Fixkosten und Vertretung
Eine Lösung sollte nicht nur heute passen. Sie sollte auch funktionieren, wenn mehr Mitarbeitende hinzukommen, Beschäftigungsarten wechseln, neue Standorte entstehen oder Sonderfälle zunehmen.
Beim Selbstmachen entstehen Fixkosten für Software, Zuständigkeit, Fachpflege, Fortbildung und Vertretung. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn nur wenige Mitarbeitende abgerechnet werden. Außerdem wird die Lösung anfällig, wenn nur eine interne Person zuständig ist.
Beim Steuerberater hängt die Skalierbarkeit stark vom Kanzleiprozess ab. Beim Payroll-Service hängt sie vom Leistungsumfang, dem Datenprozess, festen Ansprechpartnern und klaren Fristen ab.
Zusammenfassung: Aufwand und Kostenrisiko im Vergleich
Die folgende Tabelle ersetzt nicht die Prüfung eines konkreten Angebots. Sie fasst nur zusammen, wo typischerweise Aufwand und Kostenrisiken entstehen.
| Kriterium | Selbst machen | Steuerberater | Payroll-Service / Lohnbüro |
|---|---|---|---|
| Sichtbare Einstiegskosten | niedrig bis mittel | mittel | niedrig bis mittel |
| Interner Zeitaufwand | hoch | mittel | niedrig bis mittel |
| Fachliche Eigenverantwortung | hoch | mittel | mittel |
| Umgang mit Sonderfällen | erhöhter Aufwand | gut, wenn beauftragt | gut, wenn im Leistungsumfang enthalten |
| Planbarkeit der Kosten | mittel | mittel | hoch, wenn Paketgrenzen klar sind |
| Skalierbarkeit | niedrig bis mittel | mittel | mittel bis hoch |
| Vertretung und Ausfallsicherheit | niedrig, wenn nur eine Person zuständig ist | mittel bis hoch | hoch, wenn Vertretung zugesichert ist |
| Prüfungsfähigkeit | abhängig von interner Dokumentation | gut, wenn im Mandat enthalten | gut, wenn Unterlagen und Unterstützung im Leistungsumfang enthalten sind |
Checkliste für den Preisvergleich
Prüfen Sie vor einer Entscheidung nicht nur den Preis pro Mitarbeiter. Klären Sie vor allem diese Punkte:
- Was kostet die laufende Abrechnung pro Mitarbeiter?
- Gibt es eine Grundgebühr oder Portalgebühr?
- Was kostet die Ersteinrichtung?
- Sind Ein- und Austritte enthalten?
- Sind Meldungen, Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen enthalten?
- Sind Zahlungsdateien enthalten?
- Sind Pfändungen, Darlehen, bAV, VWL, Benefits und Zuschüsse enthalten?
- Sind Firmenwagen und die Prüfung von Fahrzeugdaten abgedeckt?
- Sind Zuschläge, Vorschüsse und unterschiedliche Abrechnungsgruppen möglich?
- Sind AAG, eAU, Mutterschutz und A1-Bescheinigungen enthalten?
- Sind Nachberechnungen und Probeabrechnungen enthalten?
- Sind Bescheinigungen, Reportings und Sonderauswertungen enthalten?
- Wer beantwortet fachliche Fragen?
- Wer verfolgt gesetzliche Änderungen?
- Wer unterstützt bei Sozialversicherungsprüfungen?
- Was passiert bei unvollständigen oder verspäteten Daten?
Warum Branche und Beschäftigungsstruktur den Preis verändern
Branche und Beschäftigungsstruktur beeinflussen die Kosten stark. Ein Unternehmen mit festen Monatsgehältern ist einfacher abzurechnen als ein Betrieb mit Stundenlohn, Zuschlägen, Saisonarbeit oder vielen kurzfristigen Beschäftigungen.
- Normallohn: häufig planbarer, wenn wenige Sonderfälle auftreten.
- Gastronomie: oft mehr Aufwand durch Zuschläge, Sofortmeldungen, Vorschüsse, Minijobs, wechselnde Arbeitszeiten und hohe Fluktuation.
- Baulohn: deutlich komplexer durch SOKA-Bau, Saison-Kurzarbeitergeld, Arbeitszeitkonten, Fehlzeiten und branchenspezifische Meldungen.
Deshalb sollte ein Kostenvergleich immer zur tatsächlichen Beschäftigungsstruktur passen. Der gleiche Preis pro Mitarbeiter kann für ein einfaches Büro-Unternehmen angemessen sein, für einen Betrieb mit vielen Sonderfällen aber zu niedrig kalkuliert sein.
Häufig gestellte Fragen zu Kosten der Lohnabrechnung
Was kostet eine Lohnabrechnung pro Mitarbeiter?
Die Kosten hängen vom Modell und vom Leistungsumfang ab. Beim Steuerberater nennt § 34 StBVV für Lohnkonto und Abrechnung einen Rahmen von 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum. Payroll-Services arbeiten meist mit Preisen je Abrechnung oder Paketpreisen. Beim Selbstmachen müssen Softwarekosten und interne Arbeitszeit zusammengerechnet werden.
Welche drei Optionen gibt es?
In der Praxis gibt es drei Optionen: selbst machen mit Software, Abrechnung über den Steuerberater oder Auslagerung an einen Payroll-Service beziehungsweise ein Lohnbüro.
Warum reicht der Preis pro Abrechnung nicht aus?
Weil der Preis nur aussagekräftig ist, wenn der Leistungsumfang klar ist. Sonderfälle, Korrekturen, Bescheinigungen, AAG, eAU, A1, Firmenwagen, Reportings oder Prüfungsunterstützung können den Aufwand deutlich verändern.
Welche Sonderfälle erhöhen die Kosten besonders?
Typische Kostentreiber sind Pfändungen, bAV, Darlehen, Firmenwagen, Benefits, Zuschläge, Vorschüsse, unterschiedliche Abrechnungsgruppen, AAG-Erstattungen, eAU, A1-Bescheinigungen, Sofortmeldungen, Nachberechnungen, Probeabrechnungen und individuelle Reportings.
Was wird beim Selbstmachen oft übersehen?
Häufig werden interne Arbeitszeit, gesetzliche Änderungen, Fortbildungen, fachliche Rückfragen, Vertretung, Korrekturen, Sozialversicherungsprüfung und Haftung unterschätzt. Software ist nur das Werkzeug, nicht die fachliche Verantwortung.
Was sollte ich vor einem Angebot prüfen?
Prüfen Sie Standardleistungen, Sonderfälle, Zusatzkosten, Ansprechpartner, Vertretung, Fristenmanagement, digitale Prozesse, Reportings, Prüfungsunterstützung und die Frage, welche Aufgaben intern bleiben.
Lohnabrechnung kalkulierbar planen
Lohnabrechnung kalkulierbar planen
Hier erfährst du:
- Was kostet eine Lohnabrechnung ungefähr?
- Die drei Wege: selbst machen, Steuerberater oder Payroll-Service
- Warum der niedrigste Preis nicht automatisch die günstigste Lösung ist
- Diese Fragen sollten Sie vor dem Preisvergleich klären
- Welche Standardleistungen sollten im Preis enthalten sein?
- Sonderfälle, die Aufwand und Kosten verändern
- Was bedeutet das für die Anbieterwahl?
- Haftung, Verantwortung und fachliche Rückfragen
- Sozialversicherungsprüfung und Prüfungsfähigkeit
- Skalierbarkeit, Fixkosten und Vertretung
- Zusammenfassung: Aufwand und Kostenrisiko im Vergleich
- Checkliste für den Preisvergleich


