GESETZLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM 01.05.2023
Ab dem 1. Mai 2023 können Fahrgäste bundesweit das 49-Euro-Ticket nutzen. Auch viele Beschäftigte können auf dem Weg zur Arbeit durch das Deutschlandticket profitieren. Wir fassen für dich die wichtigsten Gesetzesänderungen ab dem 01.05.2023 in unserem Blog zusammen.
Mehr Geld für Beschäftigte in einigen Branchen im Mai 2023
Die Änderungen im Finanzbereich im Überblick:
Pflegemindestlohn erhöht sich ab dem 1. Mai 2023. Der Mindestlohn für Fachkräfte beträgt dann 17,65 Euro pro Stunde.
Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit betrage das Mindestentgelt ab dem 1. Mai 2023 14,90 Euro pro Stunde und für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Dezember 2023 sollen die Löhne weiter angehoben werden.
Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro im Mai 2023 – Diese Branchen können sich freuen:
Einmalzahlung für viele Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe: Nachdem der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe schon zum 1. April eine Lohnerhöhung vorgesehen hat, erhalten Arbeitnehmer mit dem Mai-Lohn/-Gehalt zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Diese bekommen allerdings nur Beschäftigte aus dem Westen ausgezahlt.
Maler und Lackierer: Auch einige Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich auf eine Einmalzahlung freuen. Der aktuelle Tarifvertrag der Branche sieht für gewerbliche Arbeitnehmer in Innungsbetrieben eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro vor. Arbeitgeber müssen diese einmalig oder in Raten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 überweisen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.
Viele gesetzliche Feiertage im Mai 2023
Nicht zuletzt dürften sich zahlreiche Beschäftigte über die gesetzlichen Feiertage freuen, die sich im Mai häufen. Nach dem Tag der Arbeit am 1. Mai folgt am 18. Mai Christi Himmelfahrt. Der Pfingstmontag fällt zudem auf den 29. Mai.