Drei Personen sitzen vor einem Bildschirm und besprechen gemeinsam eine Gehaltsabrechnung

Gehaltsabrechnung verstehen: So liest du sie richtig

Eine Gehaltsabrechnung sieht auf den ersten Blick aus wie ein Formular voller Abkürzungen und Zahlen, deren Zusammenhang sich nicht erschließt. Tatsächlich folgt jede Abrechnung derselben Logik – wer sie einmal versteht, liest jedes Formular in unter einer Minute.

Diese Anleitung führt dich deshalb Zeile für Zeile durch eine Muster-Gehaltsabrechnung. Du lernst dabei, wie die Bezüge berechnet werden, was die gängigen Kürzel bedeuten und warum Brutto nicht gleich Brutto ist.

Als Arbeitnehmender weißt du danach, wie dein Nettobetrag zustande kommt und wo du Fehler erkennst. Und als Arbeitgeber kannst du deinen Mitarbeitenden alle Rückfragen in Sekunden beantworten, anstatt bei jeder Abrechnung neue Diskussionen zu führen.

Den rechtlichen Rahmen und die Pflichtbestandteile findest du gesammelt unter Was ist eine Lohnabrechnung? Definition, Aufbau und Pflichten einfach erklärt. Eine vollständige Übersicht aller Abzüge mit aktuellen Beitragssätzen liefert [→ LG-03].

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Die Muster-Abrechnung im Überblick

Jede Gehaltsabrechnung – egal ob aus DATEV, sage, Lexware oder von einem externen Dienstleister – folgt derselben Leselogik. Sie besteht aus fünf Abschnitten, die von oben nach unten ineinandergreifen:

  1. Kopfbereich – Stammdaten und Abrechnungszeitraum
  2. Bruttoteil – alle Bezüge vor Abzügen
  3. Abzugsteil – Steuern und Sozialversicherung
  4. Nettoteil – Auszahlungsbetrag und Verrechnungen
  5. Zusatzteil – Jahreswerte, Urlaubskonto, SV-Luft

Die Reihenfolge ist dabei kein Zufall: Der Kopfbereich liefert die Stammdaten, die das Abrechnungssystem braucht. Aus diesen Daten – also Steuerklasse, Krankenkasse und Beitragsgruppe – berechnet es anschließend im Bruttoteil die einzelnen Positionen, leitet daraus im Abzugsteil die Steuern und Beiträge ab und ermittelt schließlich im Nettoteil den Auszahlungsbetrag. Der Zusatzteil dokumentiert zudem die Summen im Jahresverlauf.

Wer diese fünf Abschnitte im Kopf hat, findet jede Information in Sekunden. Im Folgenden gehen wir jeden einzeln durch.

Beispiel einer monatlichen Gehaltsabrechnung mit Kopfdaten, Bruttobezügen, Abzügen und Auszahlungsbetrag

Der Kopfbereich – Stammdaten richtig lesen

Im Kopf stehen alle Angaben, die das Abrechnungssystem für die Berechnung benötigt. Die wichtigsten Felder:

  • Personalnummer – interne Kennung des Unternehmens
  • Eintrittsdatum – Grundlage für Urlaubsanspruch, Jubiläumszahlungen, Kündigungsfristen
  • Steuer-ID – 11-stellig, vom Finanzamt eindeutig vergeben
  • Steuerklasse (StKl) – bestimmt die Höhe der Lohnsteuer (I bis VI)
  • Konfession – Basis für die Kirchensteuer, „vd“ für evangelisch, „rk“ für römisch-katholisch, leer bei keiner Kirchenzugehörigkeit
  • Kinderfreibetrag (Ki.Frbtr.) – mindert die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherung
  • SV-Nummer – eindeutige Kennung in der Sozialversicherung
  • Krankenkasse (KK) und Beitragssatz (KK%) – inklusive individuellem Zusatzbeitrag der Kasse
  • Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) – vierstellig, eine Ziffer pro SV-Zweig (Reihenfolge: KV – RV – AV – PV). Beispiel: „1111″ = in allen vier Zweigen voll beitragspflichtig (Standardfall Festanstellung)
  • Personengruppenschlüssel (PGRS) – dreistellig, definiert das Beschäftigungsverhältnis (101 = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 109 = geringfügig Beschäftigte)

Wichtig: Was im Kopfbereich falsch steht, zieht sich durch alle Folgeblöcke. Wenn zum Beispiel die Steuerklasse nach einer Heirat nicht angepasst wurde oder die Krankenkasse nicht mehr stimmt, entstehen Monat für Monat fehlerhafte Netto-Beträge. Als Arbeitgeber solltest du die Stammdaten deshalb mindestens quartalsweise mit der Personalakte abgleichen. Und als Arbeitnehmender lohnt sich ein kurzer Blick immer dann, wenn sich privat etwas geändert hat – etwa nach Umzug, Heirat, Geburt eines Kindes oder Krankenkassenwechsel.

Der Bruttoteil – warum drei Brutto-Werte?

Der Bruttoteil listet alles auf, was rechnerisch zusteht. Typische Positionen sind Grundgehalt oder Stundenlohn mal Stunden, Zulagen (Schicht, Gefahr, Funktion), Zuschläge (Sonntag, Feiertag, Nacht), Überstundenvergütung, Sachbezüge (Dienstwagen, Jobticket) und Einmalzahlungen (Bonus, Urlaubs-, Weihnachtsgeld).

Die Codes im Bruttoteil entschlüsseln

Jede Position trägt dabei meist einen Buchstaben-Code am Rand, der anzeigt, wie sie steuer- und beitragsrechtlich behandelt wird:

  • L = Laufender Bezug (voll steuer- und SV-pflichtig)
  • E oder S = Einmalbezug / Sonstiger Bezug (z. B. Weihnachtsgeld)
  • F = Steuerfrei (erhöht nur das Gesamt-Brutto, nicht das Steuer-Brutto)
  • P = Pauschalversteuert (Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal)
  • J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
  • H = Hinzurechnungsbetrag (bei Mehrfachbeschäftigung)
  • N = Nachberechnung aus dem Vormonat, V = Korrektur aus dem Vorjahr

Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto – die drei Werte

Am Ende des Bruttoteils stehen außerdem drei Zwischensummen, die fast nie identisch sind: Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto. Genau hier entstehen die meisten Rückfragen.

Die Rechenlogik dahinter ist einfach, sobald man sie einmal gesehen hat:

  • Gesamt-Brutto (GB) = Summe aller Bezüge
  • Steuer-Brutto (St) = Gesamt-Brutto minus steuerfreie Bestandteile (z. B. Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge innerhalb der gesetzlichen Grenzen)
  • SV-Brutto = Gesamt-Brutto minus SV-freie Bestandteile (andere Regeln als bei der Steuer) und gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze

Beispiel (vereinfacht):

Grundgehalt = 3.000,00 €
+ Nachtzuschlag 25 % (steuerfrei) = 150,00 €
+ Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG) = 58,00 € (steuer- und SV-frei)
———————————————–
Gesamt-Brutto (GB) = 3.208,00 €
Steuer-Brutto (St) = 3.000,00 €
SV-Brutto = 3.000,00 €

Die Merkregel lautet deshalb: Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind zwei getrennte Systeme mit unterschiedlichen Freistellungen. Was steuerfrei ist, kann nämlich trotzdem SV-pflichtig sein – und umgekehrt. Welche Positionen konkret in welche Kategorie fallen, ist im Detail unter [→ LG-03] erklärt.

easylohn Team – Marina Redel, Senior Payroll Managerin & Prokuristin

Ein Fehler in der Abrechnung – und du haftest.

Falsche Steuerklasse, übersehener Sachbezug, vertauschter Beitragsgruppenschlüssel. Die Haftung trägst du. Wir prüfen jede Abrechnung, bevor sie rausgeht.
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Der Abzugsteil – Steuern und Sozialversicherung

Der Abzugsteil trennt dabei sauber zwischen zwei Kategorien: Steuern, die ans Finanzamt gehen, und Sozialversicherungsbeiträge, die an die Sozialversicherungsträger gehen. Auf der Abrechnung erscheint in der Regel nur der Arbeitnehmer-Anteil, während der Arbeitgeber-Anteil informativ am Rand oder am Ende des Dokuments steht.

Die gängigen Abkürzungen:

  • LSt – Lohnsteuer, berechnet aus Steuer-Brutto und Steuerklasse
  • KiSt – Kirchensteuer, 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer
  • SolZ – Solidaritätszuschlag, 5,5 % der Lohnsteuer, nur oberhalb bestimmter Freigrenzen
  • KV – Krankenversicherung
  • RV – Rentenversicherung
  • AV – Arbeitslosenversicherung
  • PV – Pflegeversicherung
  • Z – Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23
  • Um – Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft), U3 (Insolvenzgeld) – reine Arbeitgeber-Last

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Wenn es Ausnahmen gibt – etwa den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur KV oder den Kinderlosenzuschlag zur PV – erscheinen diese als eigene Zeilen. Konkrete Beitragssätze mit Rechenbeispielen findest du außerdem unter [→ LG-03].

Netto, Auszahlungsbetrag und der Zusatzteil

Vom Netto zum Auszahlungsbetrag

Der Nettoteil rechnet in wenigen Zeilen das Ergebnis aus. Die Rechenkette sieht dabei so aus:

Gesamt-Brutto
– Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
– SV-Beiträge (Arbeitnehmer-Anteil)
= Nettoentgelt
+ Netto-Bezüge (z. B. steuerfreier Fahrtkostenzuschuss, Spesen)
– Netto-Abzüge (Sachbezug, VWL AN-Anteil, Pfändung, Vorschuss)
= Auszahlungsbetrag

Ein typischer Irritationsmoment ist dabei der Dienstwagen: Er wird im Bruttoteil hinzugerechnet, damit der geldwerte Vorteil versteuert und verbeitragt wird, und im Nettoteil wieder abgezogen, damit er nicht real ausgezahlt wird. Der Netto-Effekt ist deshalb null, aber Steuer- und SV-Brutto steigen. Dasselbe gilt außerdem für andere Sachbezüge wie Jobrad oder Mahlzeitengestellung.

Jahreswerte, Urlaubskonto und SV-Luft

Der Zusatzteil am Seitenende wird oft überlesen, obwohl er die wichtigste Prüfgrundlage liefert. Dort stehen folgende Angaben:

  • Jahreswerte (kumuliert): Brutto, Steuer-Brutto, SV-Brutto, Lohnsteuer und SV-Beiträge seit Januar
  • Urlaubskonto: Anspruch, genommen, Rest
  • Arbeitszeitkonto: Saldo in Stunden
  • Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung (informativ)
  • SV-Luft: Differenz zwischen deinem SV-Brutto und der Beitragsbemessungsgrenze

Besonders die SV-Luft lohnt einen zweiten Blick. Sie zeigt, wie viel zusätzliches Entgelt noch beitragspflichtig wäre, bevor die Grenze erreicht ist. Relevant wird sie deshalb vor allem im Dezember, wenn Sonderzahlungen anstehen und sich die Frage stellt, ob auf den Bonus noch voller Sozialversicherungsbeitrag anfällt.

Die häufigsten Rückfragen und wie du sie beantwortest

Aus der Erfahrung unserer Payroll-Manager erklären fünf Muster rund 80 % aller Mitarbeitenden-Fragen:

  1. „Warum ist mein Netto diesen Monat niedriger bei gleichem Brutto?“
    Meist Ursache: Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse hat sich geändert, die Steuerklasse wurde angepasst oder ein Kirchenaustritt wurde rückwirkend erfasst.
  2. „Warum ist mein Brutto diesen Monat höher, obwohl das Gehalt gleich ist?“
    Sonderzahlung, neu erfasster geldwerter Vorteil (z. B. Dienstwagen ab diesem Monat) oder eine Nachberechnung aus dem Vormonat (Code N).
  3. „Warum wird bei meinem Bonus plötzlich wieder voll RV abgezogen?“
    Stichwort SV-Luft: Durch die Sonderzahlung wird die Beitragsbemessungsgrenze neu angerechnet.
  4. „Mein Dienstwagen taucht doppelt auf, einmal plus und einmal minus.“
    Exakt so ist es gewollt: Plus im Brutto (zum Versteuern), Minus im Netto (weil kein Geldfluss). Das Steuer-Brutto steigt, der Auszahlungsbetrag nicht.
  5. „Wo sind meine Überstunden aus letztem Monat?“
    In den meisten Unternehmen werden Überstunden zeitversetzt abgerechnet, meist im Folgemonat.

Wer diese fünf Muster kennt, beantwortet die meisten Fragen, ohne die Abrechnung öffnen zu müssen. Als Arbeitnehmender hast du damit ein Werkzeug, um deine eigene Abrechnung zu prüfen. Und als Arbeitgeber sparst du dir dadurch lange Erklärungsrunden und beantwortest Rückfragen souverän in Sekunden.

Abkürzungen auf der Gehaltsabrechnung: Die komplette Übersicht

AbkürzungDefinitionErklärung
AAbfindungZu einer Abfindung kann es hin und wieder kommen, wenn das Arbeitsverhältnis (meist) einvernehmlich aufgelöst, die Betriebszugehörigkeit aber dementsprechend honoriert wird. In manchen Fällen ist eine Abfindung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sich diesbezüglich zu informieren, kann sich im Ernstfall lohnen.
AVArbeitslosenversicherungDie Höhe der „AV“ liegt aktuell bei 3 %. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber prozentual die Hälfte. Eine Arbeitslosenversicherung wird für jeden Arbeitnehmer anteilig bezahlt, damit dieser im Falle der Erwerbslosigkeit dennoch ein Einkommen hat.
BArbeitnehmeranteil zur SeekasseDie Seekasse ist als Renten- und Unfallversicherungsträger jedoch mittlerweile mit der Bahnversicherungsanstalt fusioniert, die heute unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See“ bekannt ist.
BGRSBeitragsgruppenschlüsselAls numerischer Schlüssel wird der Beitragsgruppenschlüssel auf allen Meldungen zur Sozialversicherung angegeben. Er dient dazu, die entsprechenden Beiträge zu ermitteln und ordnungsgemäß zuzuordnen. Jede Zahl steht dabei für eine bestimmte Sozialversicherung, für die zudem eine feste Reihenfolge vorgegeben ist: 1. Krankenversicherung, 2. Rentenversicherung, 3. Arbeitslosenversicherung, 4. Pflegeversicherung.
EEinmalbezugBei den Einmalbezügen, auch „sonstige Bezüge“ genannt, handelt es sich um nicht regelmäßige Zahlungen wie z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
FFreiAnstatt „F“ kann auch der Buchstabe „P“ für Pauschalversteuerung auf der Abrechnung zu finden sein. Beide Kürzel stehen dafür, dass das Gesamtbrutto vom sogenannten Steuer-Brutto abweicht.
GBGesamtbruttoDer Gesamtbruttobetrag auf der Entgeltabrechnung muss nicht unbedingt dem Steuer-Brutto entsprechen. Das Gesamtbrutto beinhaltet den Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt, Zuschläge und Zulagen, die vermögenswirksamen Leistungen, Sachbezüge und pauschal versteuerte Lohnbestandteile.
HHinzurechnungsbetragBefindet sich der oder die Angestellte in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, soll der Hinzurechnungsbetrag verhindern, dass dieser dadurch steuerlich benachteiligt wird bzw. dass die Steuerlast zu groß wird, wenn es sich um ein geringes Einkommen handelt. Um den Hinzurechnungsbetrag nutzen zu können, ist eine entsprechende Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
JBestandteil des GesamtbruttoHierdurch wird in der Abrechnung gekennzeichnet, welche Bestandteile zum Gesamtbrutto zählen.
Ki.Frbtr.KinderfreibetragDieser sorgt für eine Verringerung der Steuerlast. Der Kinderfreibetrag ist in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes anwendbar.
KiStKirchensteuerJe nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent.
KKKrankenkasseAngabe der Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
KK%Maßgeblicher Beitragssatz zur Krankenversicherung inkl. ZusatzbeitragAngabe des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags, der für den Arbeitnehmer gilt, inkl. dem entsprechenden Zusatzbeitrag.
KVKrankenversicherungAngabe der Krankenversicherung, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
LLaufender BezugRegelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin wie Gehalt oder Provisionen.
LStLohnsteuerLohnsteuer ist auf jeder Abrechnung nicht selbstständiger Arbeit auszuweisen. Diese kann je nach Steuerklasse variieren. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Lohnsteuer angerechnet.
MMehrjährige VersteuerungDiese Versteuerung gilt für mehrjährige Tätigkeiten, deren Versteuerung als „sonstige Bezüge“ zu steuerlastig wäre.
NNachberechnungEine Neuberechnung kommt vor, wenn es zu fehlerhaften Angaben in der Lohn- oder Gehaltsabrechnung im Vormonat kam.
MFBMehrfachbeschäftigungIn diesem Fall ist der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt.
PPauschalversteuerungSiehe Punkt „F“.
PGRSPersonengruppenschlüsselDieser ist dreistellig und definiert die Details zum Berufsbild des oder der Angestellten (Azubi:ne, Festanstellung, Praktikum etc.) sowie befristete Arbeitsverhältnisse.
PVPflegeversicherungDen gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber in der Regel jeweils zur Hälfte.
RVRentenversicherungAuch den Rentenversicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.
SSonstiger BezugErläuterung siehe „Einmalbezug“.
StSteuer-BruttoDas Steuer-Brutto besteht aus Einmalbezügen, geldwerten Vorteilen und dem tatsächlichen Gehalt bzw. Lohn.
Steuer-IDPersönliche SteueridentifikationsnummerDiese 11-stellige Nummer wird jedem Bürger und jeder Bürgerin einmalig vom Finanzamt zugeteilt.
StKlSteuerklasseDie Steuerklasse ist maßgeblich für die Höhe des Lohnsteuerbetrags.
SVSozialversicherungSie beinhaltet die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
UmUmlageverfahrenDas Umlageverfahren dient der Finanzierung der Sozialversicherungen. Gezahlte Beträge werden direkt an leistungsberechtigte Empfänger ausgezahlt.
VVorjahrDas Vorjahr beschreibt das vorherige Jahr der Anstellung. Als Startdatum wird der erste Arbeitstag des entsprechenden Mitarbeiters oder der entsprechenden Mitarbeiterin gesetzt.
VKZVerarbeitungskennzeichenDamit werden in der Firma die Buchhaltungsabläufe zugeordnet. Sie sind generell dreistellig und alphanumerisch.
WWert- bzw. EntgeltguthabenWertguthaben sind z. B. Zeitwertkonten. Diese dienen den Angestellten bei einer längeren Freistellung, wie es während der Elternzeit oder im Vorruhestand vorkommt.
ZZuschlag Pflegeversicherung für KinderloseDieser ist als Zusatzbeitrag zur regulären Pflegeversicherung von Arbeitnehmern zu leisten, die keine eigenen Kinder haben.

Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung

Gesamt-Brutto (GB) ist die Summe aller Bezüge. Steuer-Brutto (St) ist die Basis für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag – steuerfreie Bestandteile wie Sonntagszuschläge sind herausgerechnet. SV-Brutto ist die Basis für die Sozialversicherungsbeiträge und folgt anderen Regeln. Weil Steuer- und SV-Recht unterschiedliche Freistellungen kennen, sind die drei Werte fast nie identisch.

BGRS 1111 heißt: in allen vier Sozialversicherungszweigen (KV, RV, AV, PV) voll beitragspflichtig. Das ist der Standardfall für unbefristet angestellte Vollzeitkräfte. Andere Kombinationen stehen für Minijobs (6500), Auszubildende oder Altersrentner.

Das „P“ steht für Pauschalversteuerung. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnsteuer pauschal, statt sie individuell nach Steuerklasse abzurechnen. Typische Fälle: Sachzuwendungen, kurzfristig Beschäftigte, Firmenfeiern. Die Position erhöht das Gesamt-Brutto, aber nicht das Steuer-Brutto des Mitarbeitenden.

SV-Luft ist die Differenz zwischen deinem SV-Brutto und der Beitragsbemessungsgrenze. Sie zeigt, wie viel zusätzliches Entgelt noch beitragspflichtig wäre, bevor die Grenze erreicht ist. Relevant wird die Kennzahl vor allem im Dezember, wenn Sonderzahlungen anstehen – bei ausreichender SV-Luft fällt auf den Bonus noch voller Sozialversicherungsbeitrag an.

Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens muss versteuert und verbeitragt werden, darf aber nicht real ausgezahlt werden. Deshalb wird er im Bruttoteil hinzugerechnet (damit Steuer und SV auf den Vorteil anfallen) und im Nettoteil wieder abgezogen (damit er den Auszahlungsbetrag nicht erhöht). Unterm Strich netto-null, aber Steuer- und SV-Brutto steigen.

„N“ bedeutet Nachberechnung. Eine Position wurde im Vormonat falsch oder gar nicht abgerechnet und wird jetzt korrigiert. Ein „V“ davor weist darauf hin, dass sogar ein Vorjahr korrigiert wird – dann sind auch Jahreswerte und Meldungen zu prüfen.

Die Pflichtangaben selbst sind gesetzlich definiert (§ 108 GewO, Entgeltbescheinigungsverordnung), die konkreten Abkürzungen unterscheiden sich aber zwischen Abrechnungssystemen. DATEV, sage, Lexware und andere Anbieter nutzen teils eigene Kürzel. Die hier gezeigten sind die am häufigsten verwendeten und bei DATEV Standard.

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