FAKTORVERFAHREN
Das deutsche Steuersystem bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren. Eine davon ist das Faktorverfahren, das eine Alternative zur klassischen Steuerklassenkombination III/V darstellt. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Grundlagen, den Nutzen und die praktische Anwendung des Faktorverfahrens. Außerdem wird auf die Rolle der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei der Umsetzung eingegangen.
Steuerklassenkombinationen und ihre Herausforderungen
In Deutschland werden verheiratete und verpartnerte Personen in Steuerklassen eingeteilt, um die monatliche Lohnsteuer zu berechnen. Neben der Kombination IV/IV können sie sich auch für III/V entscheiden.
- IV/IV: Beide Partner:innen zahlen die Lohnsteuer auf Grundlage ihres jeweiligen Einkommens, was bei ähnlichen Einkommen fair ist.
- III/V: Eine Person wird in Steuerklasse III eingestuft, die andere in V. Dadurch erhält der oder die Besserverdienende ein höheres Netto, während der oder die Geringerverdienende mehr Lohnsteuer zahlt.
Die Steuerklassenkombination III/V hat jedoch einen Nachteil: Sie führt häufig zu hohen Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung. Diese entstehen, weil der Splittingtarif erst am Jahresende angewendet wird, um die tatsächliche Steuerlast zu berechnen.
Weitere Infos über die Steuerklassen findest du hier in diesem Beitrag.
Das Faktorverfahren als Lösung
Das Faktorverfahren, das auf der Kombination IV/IV basiert, ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Es berücksichtigt bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung die Einkommen beider Partner:innen und vermeidet so Überzahlungen oder Nachzahlungen.
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Der zentrale Bestandteil ist der sogenannte Faktor, der auf Grundlage des voraussichtlichen Jahreseinkommens beider Partner:innen berechnet wird. Der Faktor berücksichtigt:
- Den Splittingtarif, der auf das gemeinsame Einkommen angewendet wird.
- Die individuelle Steuerlast jedes Teils auf Basis seines oder ihres Einkommensanteils.
Die Formel für den Faktor lautet:
Faktor = (gemeinsame Steuerlast laut Splittingtarif) ÷ (Gesamtlohnsteuer der Partner:innen ohne Splittingtarif)
Der berechnete Faktor wird auf die Lohnsteuerberechnung angewendet, sodass jede:r nur den Anteil zahlt, der dem individuellen Einkommen entspricht.
Vorteile des Faktorverfahrens
Das Faktorverfahren bietet mehrere Vorteile:
- Gerechte Steuerverteilung: Beide Partner:innen tragen entsprechend ihres Einkommens zur Steuerlast bei.
- Vermeidung von Nachzahlungen: Durch die genauere Berechnung reduziert sich das Risiko von Steuernachforderungen bei der Einkommensteuererklärung.
- Bessere Planbarkeit: Die monatliche Steuerlast ist näher an der tatsächlichen Jahressteuer, was finanzielle Überraschungen minimiert.
Beantragung und Voraussetzungen
Das Bescheinigungswesen ist eng mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung verzahnt. Diese bildet die Basis, da viele Bescheinigungen auf den Daten aus der Entgeltabrechnung beruhen. Ein effizient geführtes Lohnabrechnungssystem sorgt nicht nur für korrekte Gehaltszahlungen, sondern stellt auch sicher, dass die erforderlichen Bescheinigungen fehlerfrei und fristgerecht erstellt werden können.
Voraussetzungen
Wichtig ist, dass beide Partner:innen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen. Zudem ist eine rechtzeitige Antragstellung entscheidend, da der Wechsel meist nur bis zum 30. November eines Jahres möglich ist.
Herausforderungen in der Praxis
Trotz der Vorteile bringt das Faktorverfahren auch einige Herausforderungen mit sich:
- Jährliche Neuberechnung: Da sich Einkommensverhältnisse ändern können, muss der Faktor jedes Jahr aktualisiert werden.
- Steuerberatung: Die Berechnung des Faktors ist komplex, weshalb oft Fachwissen erforderlich ist.
- Kommunikation: Arbeitgebende und Lohnabrechnungsstellen müssen rechtzeitig über den Wechsel informiert werden, damit die korrekten Steuerabzüge erfolgen.
Die Rolle der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Das Faktorverfahren erfordert präzise Berechnungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, Lohnabrechnungsdienstleistern und Steuerberater:innen an.
Aufgaben moderner Lohnbuchhaltung
Ein moderner Lohnabrechnungsdienstleister sorgt dafür, dass:
- Der ermittelte Faktor korrekt in die Lohnabrechnungssysteme eingepflegt wird.
- Änderungen in der Steuerklasse oder beim Faktor zeitnah umgesetzt werden.
- Mitarbeitende bei Rückfragen kompetent unterstützt werden.
Gerade bei wechselnden Faktoren oder kurzfristigen Änderungen ist eine zuverlässige Abrechnung entscheidend, um Fehler zu vermeiden. Digitale Tools und automatisierte Systeme können dabei helfen, Prozesse zu optimieren und die Daten stets aktuell zu halten.
Wann lohnt sich das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren ist besonders sinnvoll, wenn die Einkommen der Partner:innen unterschiedlich hoch sind, aber nicht extrem weit auseinanderliegen. Bei sehr großen Einkommensunterschieden kann es sein, dass Steuerklasse III/V attraktiver bleibt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die persönliche Finanzplanung: Wer Nachzahlungen vermeiden und eine gleichmäßigere Steuerbelastung über das Jahr hinweg bevorzugt, profitiert von der Methode.
Ausblick: Die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V ab 2030
Die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V ab dem Jahr 2030 wird das deutsche Steuersystem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften grundlegend verändern. Ziel dieser Reform ist es, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und insbesondere geringverdienende Partner:innen finanziell zu entlasten. Statt der bisherigen Wahl zwischen den Steuerklassenkombinationen wird voraussichtlich ein einheitliches Modell eingeführt, das stärker an das aktuelle Faktorverfahren angelehnt ist.
Durch diese Änderung entfällt die bisherige Möglichkeit, eine besonders niedrige Steuerlast für den oder die Besserverdienende zu erzielen, was das Risiko hoher Nachzahlungen minimiert. Das bedeutet zugleich, dass Paare keine strategischen Entscheidungen mehr über ihre Steuerklassen treffen müssen – die Verteilung der Steuerlast erfolgt automatisch nach dem tatsächlichen Einkommen.
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird diese Reform eine Vereinfachung mit sich bringen, da die komplexen Berechnungen der Steuerklasse III/V und die damit verbundenen Anpassungen entfallen. Unternehmen sollten jedoch frühzeitig sicherstellen, dass ihre Lohnbuchhaltungssysteme auf die neuen Regelungen vorbereitet sind, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der Wechsel auf das neue Modell erfordert sowohl technische Anpassungen als auch eine umfassende Kommunikation mit den Mitarbeitenden, um Transparenz zu schaffen.
Mit der Abschaffung von III/V wird das Faktorverfahren zur zentralen Grundlage der steuerlichen Gestaltung für Paare. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf diese Veränderungen einstellen, um weiterhin korrekte Abrechnungen sicherzustellen und ihre Mitarbeitenden optimal zu unterstützen.
Fazit
Das Faktorverfahren bietet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften eine gerechte und planbare Alternative zur Steuerklassenkombination III/V. Es vermeidet Nachzahlungen, verteilt die Steuerlast fairer und erleichtert die monatliche Finanzplanung.
Für eine korrekte Umsetzung spielt die Lohn- und Gehaltsabrechnung eine zentrale Rolle. Arbeitgebende und deren Lohnabrechnungsdienstleister sollten eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ob sich das Verfahren für ein Paar lohnt, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und den persönlichen Präferenzen ab. Eine fachkundige Beratung ist daher immer empfehlenswert, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Die korrekte Umsetzung des Faktorverfahrens ist nur eine von vielen Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung. Du möchtest deine Lohnabrechnung effizient und fehlerfrei gestalten, dabei aber Zeit und Ressourcen sparen? Outsourcing ist die Lösung!
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